Mietrecht Mietvertrag und Co.
Der Mietvertrag, eine wichtige Sache
Wer kennt es nicht, ob aus beruflichen, familiären oder sonstigen Gründen, irgendwann wird wohl jeder einmal vor der Qual der Wahl stehen, aus seinem bisherigen Zuhause auszuziehen. Aber was dann? Eigentumswohnung oder Mietwohnung?
Für alle, die flexibel sein müssen und sich nicht fest an einen Ort binden wollen, ist auf jeden Fall ein Mietverhältnis ratsam. Doch so ein Mietvertrag ist oftmals nicht ganz durchsichtig und mit Vorsicht zu genießen.
Der Mietvertrag gehört zu den schuldrechtlichen Verträgen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch in einem eigenen Abschnitt geregelt sind. Durch den Vertrag gehen Vermieter und Mieter unterschiedliche Verpflichtungen ein. Der Mieter verpflichtet sich zur Gebrauchsüberlassung einer Sache für eine bestimmte Zeit und der Mieter verpflichtet sich die vereinbarte Miete zu zahlen (Vgl. § 535 BGB). Der Vermieter ist außerdem auch für die Instandhaltung verantwortlich, was man ungefähr mit der Aufgabe eines Hausmeisters vergleichen kann.
Die Form des Mietvertrags muss in schriftlicher Form geschehen, damit die jeweiligen Vertragsparteien sicher sein können, dass am Vertrag festgehalten werden kann.
Es ist eine gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter von 3 Monaten vorgeschrieben, für den Vermieter eine Kündigungsfrist von 6 bzw. 9 Monaten. Abweichungen sind zu Lasten des Mieters nicht möglich. Durch solche Bestimmungen, soll der Rechtsverkehr geschützt werden und der Mieter die Möglichkeit bekommen, eine neue Wohnung zu finden, bevor er aus der alten Wohnung ausziehen muss.
Auch die Höhe der Miete und eventuelle Mieterhöhungen sind im Mietvertrag mit aufgenommen, besonders entscheidend ist auch, wie viele Nebenkosten zusätzlich zum Mietpreis anfallen. Wer sich dennoch unsicher ist und keine falsche Entscheidung bezüglich seiner Wahl für eine Wohnung treffen will, kann sich von einem Experten in Sachen Mietrecht beraten lassen.