Bauspardarlehen
Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches von einer Bausparkasse vergeben wird.
Diese Darlehen sind immer zweckgebunden, so dass sie lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden können. Damit ist das Bauspardarlehen unter anderem für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten nutzbar, aber auch beim Kauf oder beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kann das Bauspardarlehen sehr gut eingesetzt werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Bauspardarlehens ist ein vorhandener, zuteilungsreifer Bausparvertrag. Ein Bausparvertrag wird dann als zuteilungsreif bezeichnet, wenn die von der Bausparkasse geforderte Mindestsparleistung erbracht wurde, die je nach Tarif zwischen 40-50% der vertraglich vereinbarten Bausparsumme liegt. Zusätzlich ist es notwendig, dass der Bausparvertrag die für die Zuteilung notwendige Bewertungszahl erreicht hat, die sich aus der Mindestspardauer sowie dem Mindestguthaben errechnet.
Sobald Bausparer von ihrer Bausparkasse die Nachricht über die Zuteilung ihres Bausparvertrages erhalten haben, kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Darlehens ermittelt sich aus der Differenz von Bausparsumme und Sparkapital. Aus diesem Grund sollte die Bausparsumme bei Abschluss des Bausparvertrages entsprechend hoch vereinbart werden, um die notwendigen Finanzierungsmittel nutzen zu können.
Grundsätzlich handelt es sich bei Bauspardarlehen um Annuitätendarlehen, denn Zins- und Tilgungsleistungen sind in der monatlichen Finanzierungsrate enthalten. Die Höhe der anfänglichen Tilgung ermittelt sich hierbei jedoch nach dem jeweils vereinbarten Tarif, wodurch die Tilgung bei 0,2-0,9 Prozent der Bausparsumme pro Monat betragen kann. Durch die vergleichsweise hohe Tilgung weisen Bauspardarlehen in der Regel Laufzeiten von 11-19 Jahren auf.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fest vereinbart und kann sich anschließend nicht mehr verändern. Hiermit können Kreditnehmer Planungssicherheit nutzen, um ihre künftige Finanzierung optimal auf die vorhandenen Geldmittel abstimmen zu können. Da es sich um Darlehen aus dem Bereich der Wohnbaufinanzierung handelt, weisen Bauspardarlehen niedrige Zinssätze aus, die mit den Konditionen der Banken für erstrangige Immobiliendarlehen zu vergleichen sind. Die Bausparkassen hingegen fordern nicht zwingend eine erstrangige Besicherung ihrer Darlehen, sondern geben sich auch mit der Eintragung von zweitrangigen Grundpfandrechten zufrieden. Bei kleineren Bauspardarlehen, meist bis zu einer Höhe von 30.000 Euro, verzichten die Bausparkassen sogar gänzlich auf die Absicherung durch Grundpfandrechte, wodurch Kreditnehmer günstige Zinsen ohne Grundschuldeintragungen nutzen können. Damit können Bauspardarlehen sehr gut als Zweitdarlehen oder Baufinanzierungsbaustein eingesetzt werden, die erstrangige Finanzierung kann dann von der Hausbank zur Verfügung gestellt werden.
Doch Bauspardarlehen weisen noch weitere Vorteile im Vergleich zu klassischen Annuitätendarlehen der Banken auf. So ist es Kreditnehmern möglich, ihre Bauspardarlehen jederzeit teilweise oder vollständig zu tilgen. Kündigungsfristen müssen dabei nicht eingehalten werden, auch die Berechnung von Vorfälligkeitsgebühren entfällt.